- Die neuen Waldausflüge-Termine sind da!!
- 50 Kinder in mehr als 25 Familien freuen sich auf Ihre Patenschaft!
- Zum zweiten Mal: Kita Unkelbach erfüllt Weihnachtswünsche für Kinder über den Kinderschutzbund im Kreis Ahrweiler
- Kleine Idee mit großer Wirkung – Belegschaft der Augel GmbH aus Weibern unterstützt Waldausflüge des Kinderschutzbund Ahrweiler
- Neuer Elternkurs L.U.K.E.
- Start der WALDNACHMITTAGE nach der Weihnachtspause!
- AUSGEBUCHT - "Gesundheit im Kindesalter, Schwerpunkt Allergien"
- Weihnachtspause
- Rudolf Schell überreicht Spende an den Kinderschutzbund Ahrweiler
- Kursausfall in Nierendorf am 4. Dezember!
Kinderrechte sind Familienrechte! - Zum Tag der Familie am 15. Mai 2020
Zum Internationalen Tag der Familie am 15.05.2020 weist der Kinderschutzbund erneut auf die drängende Notwendigkeit hin, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.
In der Corona-Pandemie wird deutlich wie nie, dass die Rechte von Kindern keine Priorität besitzen.
„Die Debatte um Lockerungen der Corona-Maßnahmen drehte sich neben der Religions- und Versammlungsfreiheit sehr schnell vor allem um die Gewerbefreiheit. In Rheinland- Pfalz wurden bereits Fahrradgeschäfte, Autohändler, Bibliotheken, Büchereien und Buchhandlungen sowie Zoos und Tierparks wieder geöffnet, als es für die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen von Kindern noch keinen Plan gab. Erst nach heftigem Protest von Eltern und Kinderschutzorganisationen gibt es nun etwas Bewegung,“ sagt Christian Zainhofer, Landesvorsitzender.
Kinder haben ein Recht auf Bildung, sie haben ein Recht auf Spielen und ein Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Diese Rechte spielen in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle.
„Stattdessen werden die Kinderrechte in der Pandemie zur Privatsache der Familien erklärt. Es bleibt nun den Eltern, vor allem den Müttern, überlassen, für die Gewährleistung etwa des Rechts auf Bildung zu sorgen. Ich bin überzeugt: Stünden die Kinderrechte schon heute im Grundgesetz, die Pandemiepläne hätten eine andere Prioritätensetzung – zugunsten der Kinder und ihren Familien. Nie wurde deutlicher, dass Kinderrechte Rechte gegen den Staat sind, nicht gegen die eigenen Eltern“, erklärt Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers.
Die Große Koalition hatte sich im Koalitionsvertrag auf die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz verständigt. Sowohl Union als auch SPD hatten diese Forderung in ihren Wahlprogrammen formuliert. Die Parteien brechen damit nicht nur den Koalitionsvertrag, sondern auch ihre Wahlversprechen. „Dass die Bundesregierung in dieser Frage keine weiteren Anstrengungen unternimmt, ist ein Armutszeugnis und ein enttäuschendes Signal an die Familien in Deutschland,“ fügt Ulrike Ring-Scheel, Vorsitzende KV Ahrweiler hinzu.