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Kinderrechte ins Grundgesetz - Warum?

Kinderrechte - Plakat: DKSB BV (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Kinderrechte - Plakat: DKSB BV

Das von SPD und CDU im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, die Kinderrechte im Grundgesetz aufzunehmen, ist gescheitert. „Das Scheitern der Verhandlungen über die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ist ein herber Dämpfer für die Kinder, Jugendlichen und Familien unseres Landes, die in den vergangenen Monaten ohnehin schon wenig Unterstützung erfahren haben", so das Aktionsbündnis Kinderrechte (Pressemitteilung v. 8.6.2021).

 

Dahinter steht ein Grundkonflikt: "Auf der einen Seite fürchten vor allem Konservative einen Einfluss des Staats auf die Rolle und die Rechte der Eltern. Auf der anderen Seite steht das Bild, dass Kinder eigenständige Menschen mit Menschenrechten sind." so DKSB-Präsident Heinz Hilgers (Augsburger Allgemeine, Artikel v. 9.6.2021).

 

Warum die Sorge der Gegner*innen der Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz unbegründet ist und warum wir echte Kinderrechte im Grundgesetz brauchen und keine bloße Symbolpolitik, erfahren Sie im Erklärvideo "Kinderrechte ins Grundgesetz!". Gemeinsam mit unseren Bündnispartnern wird sich der Kinderschutzbund weiter für eine Verankerung der Kinderrechte in der deutschen Verfassung einsetzen und ruft Bund und Länder dazu auf, weiter eine tragfähige Lösung zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu suchen.